Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung, Baulohn

Die Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung ist ein sehr sensibler Bereich im Unternehmen. Sie legen Wert auf eine korrekte und pünktliche Lohnabrechnung, weil sie dem Betriebsfrieden und der Motivation der Mitarbeiter dient. Seit Juli 2016 haben alle Arbeitnehmer einen pauschalen Schadenersatzanspruch, wenn der Lohn zu spät gezahlt wird oder der falsche Betrag angewiesen wurde. Gemäß §288 Abs. 5 BGB beträgt der pauschale Schadenersatz 40,00 €.

Die Herausforderung in den Unternehmen ist groß, wenn sie die Lohnabrechnung selbst vornehmen. Die bürokratischen Aufgaben wie An- und Abmeldungen, Bescheinigungen, Dokumentationspflichten, Führung von Arbeitszeitkonten und die vielen zu berücksichtigenden Änderungen im Tarifrecht, Lohnsteuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht bringen manchen Unternehmer an den Rand der Verzweiflung. Deshalb vertrauen viele Unternehmen aus Makranstädt, Leuna, Merseburg, Schkopau, Bad Lauchstädt, Weißenfels und Bad Dürrenberg die Lohnbuchhaltung meiner Steuerkanzlei an. Sie schätzen die Zuverlässigkeit bei der pünktlichen und korrekten Lohnabrechnung, die Entlastung bei der Bürokratie rund um den Lohn und die professionelle Betreuung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.

Es ist nicht der Unternehmer, der die Löhne zahlt – er übergibt nur das Geld. Es ist das Produkt, das die Löhne zahlt.

Henry Ford

 

Baulohn

Die korrekte Berechnung des Baulohns für die Mitarbeiter des Bauhaupt- und Baunebengewerbes weist zusätzliche Tücken auf. Unterschiedliche Tarifverträge und gesetzliche Bestimmungen für die verschiedenen Gewerke der Baubranche, das Führen von Arbeitszeitkonten, die Berechnung der Urlaubstage, das Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwandswintergeld, Zuschuss-Wintergeld sind bei der Baulohn-Abrechnung zu beachten.

Die ständige Weiterbildung und das branchenspezifische Fachwissen unserer Experten für Lohn und Baulohn garantieren Ihnen Monat für Monat die termingerechte Lohnabrechnung.

Nettolohnoptimierung mit Arbeitnehmerzuwendungen

Auch wenn die Motive unterschiedlich sind, so haben Arbeitnehmer wie Arbeitgeber Interesse an der Entgeltoptimierung. Der Mitarbeiter freut sich über mehr Netto vom Brutto, der Unternehmer über weniger Lohnnebenkosten. Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Unternehmen Sachleistungen zum regulären Lohn gewähren. Es gibt Sachleistungen die steuer- und sozialabgabenfrei sind oder die mit einer Pauschalsteuer einherkommen. Steuer- und sozialabgabenfrei sind Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Jobticket, Sachbezüge wie Tankgutschein, Personalrabatte, Zuschüsse zu Betriebsveranstaltungen, Übernahme von Weiterbildungskosten, Gesundheitsförderung. Der Mitarbeiter kann mit solchen steuerlich begünstigten Vergütungsbausteinen mehr Geld im Portemonnaie haben als mit einer ordentlichen Gehaltserhöhung, die dann von der kalten Progression wieder zunichte gemacht wird.

Auch die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge wird steuerlich gefördert. Das ist besonders vorteilhaft, wenn das Unternehmen die eingesparten Lohnnebenkosten zusätzliche zur betrieblichen Altersvorsorge des Mitarbeiters gibt.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem erfahrenen Steuerberater zu den Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung beraten. Er informiert Sie auch über die Bedingungen und Grenzen der Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für die unterschiedlichen Vergütungsbausteine.

Nutzen Sie den Spielraum zur steueroptimalen Lohngestaltung im beidseitigen Interesse und stellen Sie eine echte Win-Win-Situation her: Sie erhalten mehr Spielraum, um mit einer attraktiven Vergütung gute Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und geeignete Fachkräfte für das Unternehmen zu gewinnen. Und der Mitarbeiter fühlt sich geschätzt und anerkannt, was auch die Motivation hebt und im Ergebnis die Arbeitsleistung noch einmal verbessert.

Leistungen zur Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung:

• Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Baulohn, SOKA-Bau, ULAK, DAG
• Bescheinigungen, Meldungen, Anträge
• Unterstützung bei Prüfungen Lohnsteuerprüfungen, SV-Prüfungen, BG-Prüfungen
• Sonderauswertungen / Statistiken – Urlaubsstatistik, Personalstruktur, Zeitkonten
• Beratungen bei Arbeitnehmerzuwendungen Firmen-Pkw und Firmenfest
• Beratung bei GmbH-Geschäftsführern, Teilzeitbeschäftigten, Mini-Jobs, Verträgen mit nahen Angehörigen
• Personalverwaltung
• Erstellung von Modellen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Highlights zur Lohnabrechnung:

• elektronische Reisekostenabrechnung
• Vorerfassung von Reisedaten
• Fahrtenbuch
• Lohn-Vorerfassung