Steuerberatung

Viele Menschen haben keine Zeit oder tun sich schwer, sich mit Steuerthemen zu beschäftigen. Deshalb nehmen Sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch. Was macht eine gute Steuerberatung aus?

  • Der Steuerberater ist für die Mandanten direkt zu sprechen.
  • Der Steuerberater nimmt sich ausreichend Zeit für den Mandanten.
  • Das Mandantengespräch kommt ohne Fachchinesisch aus.
  • Der Steuerberater bietet eine ganzheitliche Beratung an.
  • Sie werden auf Probleme, Gefahren und Fehlentwicklungen aufmerksam.
  • Die beauftragten Leistungen wie Steuererklärung, Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertung, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Finanzierungsvergleiche u.a. werden termingerecht und korrekt erbracht.
  • Die Honorarabrechnung ist fair und transparent.
  • Die Steuerkanzlei bietet regelmäßig verständliche Mandanteninformationen zu Steuern und Wirtschaft kostenlos an, beispielsweise als Newsletter.

Das wahre Geheimnis des Erfolgs ist die Begeisterung.

Walter Percy Chrysler

 

Als Steuerberater halte ich Ihnen den Rücken frei. Ich prüfe den Steuerbescheid und lege, in Absprache mit dem Mandanten, Widerspruch ein und vertrete ihn gegenüber dem Finanzamt und den Finanzgerichten.

Jeder Mandant, ob Unternehmer, Freiberufler, Arbeitnehmer, Angestellter oder Rentner hat das Recht, so wenig Steuern zu zahlen, wie möglich. Meine Steuerkanzlei betreut sie alle, egal ob sie in Bad Dürrenberg, Merseburg, Weißenfels, Leuna, Markranstädt oder in Schkeuditz ansässig sind.

Steuerberatung für Arbeitnehmer und Angestellte

Arbeitnehmer und Angestellte erwarten vom Steuerberater, dass er möglichst viel von der einbehaltenen Lohnsteuer zurückholt, also dass er eine möglichst hohe Steuererstattung erreicht. Meine Steuerberatung geht über die Themen Werbungskosten, Entfernungspauschale, Reisekosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen hinaus. Als Familie können sie:

  • mit dem Steuerfreibetrag der Kinder Kapitalertragsteuer sparen,
  • mit dem rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse höhere Sozialleistungen und Lohnersatzleistungen beziehen,
  • mit der staatlichen Zulage für sich und die Kinder mit der Riesterrente für das Alter vorsorgen,
  • den Staat an Kinderbetreuungskosten und schulischer Nachhilfe beteiligen.

Wollen Sie mehr Lohn und Gehalt bei Ihrem Chef aushandeln? Der Steuerberater prüft, ob die gewünschte Lohnerhöhung tatsächlich zu einem Plus in der Haushaltskasse führt oder die kalte Progression alles zunichtemacht. Alternativ könnten Sie auch steuerfreie Zusatzleistungen zu Ihrem Gehalt vereinbaren. In Betracht kommen Tankgutscheine, Jobtickets, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Erholungsbeihilfen. Auch die betriebliche Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung kann attraktiv sein. Im Zuge der Erstellung der Einkommensteuererklärung sind auch Fragen zur Vermietung und Verpachtung, zum selbstgenutzten Wohneigentum und zur Kapitalertragsteuer zu erörtern. Zum Kanzleiservice gehören die Prüfung des Steuerbescheids und das Einlegen von Einsprüchen sowie die Vertretung vor den Finanzgerichten.

Steuerberatung für Rentner

Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Rentner, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Ab dem Jahr 2040 wird die Altersrente vollständig besteuert. Bis dahin wächst jedes Jahr der Rentenanteil, der versteuert werden muss, während der Altersentlastungsbetrag von Jahr zu Jahr abnimmt. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte die Tabelle zum Altersentlastungsbetrag hier. Der Altersentlastungsbetrag, der im Renteneintrittsjahr gilt, bleibt für die Zukunft erhalten. Aber jede Rentenerhöhung ist schon jetzt vollständig steuerpflichtig.
Welche Einnahmen muss der Rentner versteuern? Alle Einnahmen aus

  • der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente)
  • der betrieblichen Altersversorgung
  • der Rürup-Rente und der Riester-Rente
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitaleinkünften

sind steuerpflichtige Einkünfte. Rentner mit einen Minijob von maximal 450 € pro Monat, brauchen darauf keine Steuern zu zahlen. Auch Rentner können Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten geltend machen und so ihre Steuerlast senken oder gar einer Steuerzahlung entgehen. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf:

  • Beiträge zu Versicherung ( Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Sterbegeldversicherung)
  • Seniorennotruf
  • Spenden
  • Rezeptgebühren, Apothekenrechnungen
  • Rechnungen für medizinische Hilfsmittel – Gehhilfen, Rollstuhl, u.a.
  • Zahnersatz, Hörgerät, Brille
  • Beerdigungskosten
  • Pflegeheimkosten
  • Steuerberatungskosten
  • Kredite und Kredit-Bearbeitungsgebühren
  • Betriebskostenabrechnung
  • Handwerkerrechnungen
  • Nachweis über Behinderungen

Mein Team und ich helfen Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung, prüfen weitere Steuerspar-Möglichkeiten. Haben Sie schon an das Testament, die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gedacht? Ich berate Sie auch zum Thema Erbschaftsteuer und welche Möglichkeiten bestehen, die Erbschaftsteuer gering zu halten oder ihr ganz aus dem Weg zu gehen. Rufen Sie einfach in meiner Steuerkanzlei an und vereinbaren Sie einen Termin.

Steuerberatung für Unternehmen und Freiberufler

Die Leistungen des Steuerberaters für Unternehmen und Freiberufler reicht von der Steuerberatung, Buchhaltung über die betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zur Unternehmensberatung.

Als Steuerberater lege ich Wert auf eine ganzheitliche Beratung, die nicht nur das Wohl des Unternehmens im Blick hat, sondern auch das Wohl der Familie berücksichtigt. Bevor Sie eine Entscheidung zu größeren Investitionen, zu Unternehmenskäufen und –beteiligungen, zur Unternehmenserweiterung treffen, konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Steuerberatung für Vereine

Politiker aller Couleur betonen die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements und betonen deren Wichtigkeit für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Doch das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine hat so seine Tücken, dass der ehrenamtlich agierende Vorstand schnell an seine Grenzen kommt.

Die Einteilung der Einnahmen und Ausgaben in die 4 Bereiche ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bereitet dem einen größere, dem anderen kleinere Schwierigkeiten.

Betreibt der Verein eine Sportstätte, zu der auch eine gastronomische Einrichtung gehört, wird es schon kompliziert. Wird die Vereinsgasstätte selbst bewirtschaftet, so liegt steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Die Verpachtung des Vereinsheimes fällt in die Vermögensverwaltung. Wie verhält es sich mit Ablösesummen, die in manchen Sportarten auch schon unterhalb von Bundesliga und Oberliga, gezahlt werden? Basiert die Überlassung von Trikots auf einen echten Sponsoring-Vertrag oder handelt es sich tatsächlich um eine Spende?

Sogar bei der Vereinssatzung hat das Finanzamt ein Wörtchen mitzureden. Eine aktuelle Mustersatzung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Sie kann noch individuell erweitert werden. Beachten Sie, dass das Finanzamt die Satzung nicht auf juristische Korrektheit prüft.

Die Steuerberatung Stahmann übernimmt die Buchhaltung für Vereine, fertigt die notwendigen Steuererklärungen an und berät Sie zu den unterschiedlichen steuerrechtlichen Fragen, die im Verein vorkommen, ob Ehrenamtspauschale, Übungsleiteraufwandsentschädigung, Spendenquittung, Reisekostenabrechnung, (Spenden-)Förderverein u.v.m. Die Schatzmeister der Vereine wissen, dass die Finanzverwaltung bei den Vereinen genauer hinschaut. Holen Sie sich professionelle Hilfe bei einem versierten Steuerberater und vermeiden sie unnötige Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.
Die Finanzministerien veröffentlichen Steuertipps speziell für Vereine:

Leistungen zur Steuerberatung

  • Anfertigung Steuererklärungen für Einzelunternehmer, Gesellschaften, Vereine, Freiberufler und Privatpersonen
  • Durchführung von Steuerplanungen zur Reduzierung der Steuerbelastung
  • Detaillierte Beratung über steuerliche Auswirkungen von vorgesehenen Projekten / Investitionen
  • Beratung im Hinblick auf Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Steuerliche Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und -Verpachtungen
  • Mitwirkung bei Planungen und Erstellung von Budgets
  • Gutachtertätigkeit bei steuerlichen Fragestellungen
  • Unterstützung bei Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Einlegen von Rechtsbehelfen