Vermögensberatung ist Vertrauenssache – der Steuerberater ist Vertrauensperson

Der Steuerberater kennt nicht nur die Vermögensverhältnisse seiner Mandanten sehr genau, oft ist er auch über Befindlichkeiten der Familie im Bilde und genießt das Vertrauen des Mandanten und der Familienangehörigen. Der Steuerberater als Vermögensberater berät Sie:

  • zum Aufbau der eigenen Altersvorsorge,
  • zur Absicherung des Familienvermögens und des betrieblichen Vermögens,
  • zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Vermögensübertragung,
  • zu Finanzierungsangeboten und der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen,
  • zu Investitionen in Immobilien, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen.

Die Fähigkeit, "Nein" sagen zu können, ist unglaublich wichtig und vorteilhaft für einen Investor.

Warren Buffett

Als Steuerberater werde ich kein konkretes Finanzprodukt, keine Vermögensanlage und kein Investment empfehlen, weil es zum einen mit dem Berufsrecht des Steuerberaters nicht vereinbar ist und zum anderen keine unabhängige Beratung möglich ist. Sie erhalten bei mir eine faire und unabhängige Vermögensberatung, die ihre tatsächliche Lebenssituation berücksichtigt. Die steueroptimierte Vermögensplanung bezieht die Vermögensübergabe an die nächste Generation mit ein. Der wichtigste Faktor, um Erbschaftsteuer zu vermeiden oder ihr gar aus dem Weg zu gehen, ist die Zeit.

Die Vermögensplanung umfasst:

  • Aufstellung der vorhandenen Vermögen wie Geld, Finanzanlagen, Immobilien, Wertgegenstände, Unternehmensbeteiligungen, Betriebsvermögen
  • Analyse der finanziellen Mittel und Reserven und der Vermögensverhältnisse
  • Entwicklung einer individuellen Vermögensstrategie
  • Planung der steueroptimierten Vermögensübergabe
  • Regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Vermögensstrategie an die aktuelle betriebliche und familiäre Situation

Bei meinem Erstgespräch zur Vermögensberatung werden Ihnen viele Fragen gestellt, die ein genaues Bild über die tatsächliche Vermögenssituation geben sollen.

  • Ist das private Eigenheim abbezahlt?
  • Existiert für das Unternehmen eine Liquiditätsplanung?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen wie Unternehmertestament, Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wurden getroffen?
  • Wie haben Sie für das Alter vorgesorgt?
  • Was passiert mit Betriebsvermögen bei Betriebsaufgabe bzw. -übergabe?
  • Wurde schon über die Unternehmensnachfolge nachgedacht?

Daraus ersehen Sie, dass der Begriff der „Vermögensberatung“ wesentlich breiter gefasst ist, als es im Alltag geschieht. Meist wird hier nur auf konkrete Sparanlagen und Investitionsobjekte abgestellt. Vermögensberatung ist Altersvorsorge, Vorsorgeplanung, Familienabsicherung, Vermögenssicherung sowie steueroptimierte Vermögensübergabe bei Erbschaft und Schenkung.

Highlights zur Vermögensberatung:

• von der Einkommensteuererklärung zur Vermögensberatung
• Private Finanzplanung und Vermögensplanung
• Vermögensanlagestrategien für den privaten Bereich
• Immobilienanalyse
• Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer
• vorweggenommene Erbfolge